Einführung von Regelbarkeit und Messbarkeit
Sehr geehrte Hausverwalter, Vorsitzende, Wohnungseigentümer!
Nach unseren Informationen wird in naher Zukunft eine Ausschreibung veröffentlicht, für die es sich aufgrund der hohen Nachfrage lohnt, sich so früh wie möglich vorzubereiten! Unser Unternehmen, die Lizi London Kft., ist seit 2005 einer der führenden Akteure im Bereich von Sanierungsprojekten für Wohnanlagen, mit Hunderten erfolgreich abgeschlossenen Projekten.
Hintergrund:
Mehr als 40 % der schädlichen Emissionen unseres Landes stammen von Gebäuden. Um die Anforderungen der Europäischen Union zu erfüllen, hat Ungarn mehrere Maßnahmen ergriffen, darunter zahlreiche Förderprogramme zur Modernisierung veralteter Gebäude. Obwohl die staatliche Deckelung der Energiekosten die Bevölkerung vor hohen Heizkosten schützt, ist eine langfristige Lösung nur durch Modernisierung erreichbar. Dies gilt insbesondere für die Einführung von Regelbarkeit und Messbarkeit, in der wir noch erheblichen Nachholbedarf haben. Es ist nicht tragbar, dass teuer produzierte Wärmeenergie nicht vollständig genutzt wird. Leider sieht man noch immer Gebäude, in denen Bewohner durch das Öffnen von Fenstern eine Überhitzung regulieren. Deshalb hat das Parlament mehrere Gesetze verabschiedet:
Für Fernwärmegebäude wurden das Fernwärmegesetz von 2005 (Gesetz XVIII) sowie dessen Durchführungsverordnung, die Regierungsverordnung 157/2005 (VIII. 15.), durch das Gesetz XCIX von 2023 und die Regierungsverordnung 677/2023 (XII.29) geändert. (Letztere Verordnung wurde jedoch außer Kraft gesetzt.)
Diese Gesetze setzen klare Fristen für die Einführung von Regelbarkeit und Messbarkeit (Installation von Thermostatventilen und intelligenten Heizkostenverteilern), die nicht weiter aufgeschoben werden können.
- Nach der Festlegung des Sparpotenzials durch die Gemeinde und Abschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung muss die Umsetzung innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Dies gilt für Einrohr-Heizsysteme mit Überbrückungsleitungen und Zweirohrsysteme.
- Einrohrsysteme sind derzeit voraussichtlich von dieser Verpflichtung ausgenommen. Für sie gilt die Frist bis zum 1. Januar 2027, d. h., die Sanierung muss vor Beginn der Heizperiode 2026 abgeschlossen sein.
Die Regierung hat 2019 und 2020 Förderprogramme für die komplette Modernisierung der Fernwärmeheizsysteme und die Installation intelligenter Heizkostenverteiler ausgeschrieben.
Die Installation intelligenter Heizkostenverteiler ist spätestens bis zum 1. Januar 2027 gemäß EU-Richtlinien verpflichtend.
Umfang der Sanierungsarbeiten:
- Einbau von Strangregulierventilen
- Einbau neuer Überbrückungsleitungen oder Austausch verstopfter 3/8"-Leitungen
- Einbau von Thermostatventilen, Thermostatköpfen und Rücklaufverschraubungen
- Installation von intelligenten Heizkostenverteilern und Datenempfängern
- (Optional) Austausch von Heizkörpern durch moderne Stahl- oder Aluminiumheizkörper
Informationen zur Durchführung der Sanierung:
- Die Arbeiten beginnen erst nach positiver Abstimmung durch die Eigentümerversammlung.
- Zunächst wird ein technischer Plan erstellt und bei der Fernwärmegesellschaft eingereicht (Erstellung ca. 15–30 Tage, Genehmigung max. 60 Tage).
- Nach Erhalt der Genehmigung kann mit den Arbeiten begonnen werden.
- Vor Beginn der Arbeiten werden alle Wohnungen inspiziert, um individuelle Heizkörperbestellungen aufzunehmen.
- Bewohner, die neue Heizkörper bestellen, müssen den Betrag vor Beginn der Arbeiten an die Wohnanlage überweisen.
- Der ausführende Betrieb informiert die Bewohner schriftlich über den genauen Zeitpunkt der Arbeiten in den Wohnungen.
- Die Arbeiten in einer Wohnung dauern ca. 1,5–2 Stunden. Der Bereich um den Heizkörper (1,5 m) muss freigeräumt sein.
Warum ist diese Heizungsmodernisierung für Wohnungseigentümer vorteilhaft?
- Es besteht derzeit die Möglichkeit einer staatlichen Förderung.
- Durch den Einbau von Strangregulierventilen wird die Heizung steuerbar und messbar.
- Die Überbrückungsleitungen sorgen für eine gleichmäßige Wärmeverteilung in allen Wohnungen.
- Die Heizkosten werden gerecht aufgeteilt.
- Die Heizkosten können um 15–29 % gesenkt werden (Daten auf der Website der Fernwärmegesellschaft).
- Der Wert modernisierter Wohnungen steigt sofort und sie sind leichter verkäuflich.
- Die Möglichkeit, veraltete Heizkörper auszutauschen.
- Fernwärme verursacht erhebliche CO₂-Emissionen, eine Heizkostenersparnis trägt zur Reduzierung der Umweltverschmutzung bei.
- Neue Heizkörper sind nicht nur optisch ansprechender, sondern auch effizienter.
Was passiert, wenn die Sanierung nicht durchgeführt wird?
- Die Eigentümergemeinschaft verliert die Möglichkeit auf Fördermittel.
- Ohne technische Sanierung kann später kein Antrag auf Dämmförderung gestellt werden.
- Die Kosten für die Umsetzung steigen kontinuierlich.
- Es könnten gesetzliche Sanktionen folgen, wodurch die Heizkosten auf das 2,5-fache ansteigen könnten.
Falls Ihr Gebäude nicht über intelligente Heizkostenverteiler verfügt oder Sie Fragen haben, senden Sie uns eine E-Mail an: